Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43860
BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12 (https://dejure.org/2012,43860)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2012 - 5 B 16.12 (https://dejure.org/2012,43860)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 5 B 16.12 (https://dejure.org/2012,43860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,43860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 4 S 1 EntschG, § 6 Abs 6a S 1 VermG
    Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen; Abzug für zurückerlangte Grundstücke; Zugehörigkeit zum Unternehmen

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit einer Entschädigung für Vermögenswerte nach dem EntschG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmensschädigung; Schädigungsgegenstand; gestreckte Schädigung; gemischt genutzte Grundstücke

  • rewis.io

    Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen; Abzug für zurückerlangte Grundstücke; Zugehörigkeit zum Unternehmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit einer Entschädigung für Vermögenswerte nach dem EntschG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96

    Einzelkaufmann; Betriebsgrundstück; Bilanz; Verfügungsberechtigung;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12
    Diese währt so lange fort, bis eine eindeutige Festlegung ergibt, dass der Vermögensgegenstand nicht mehr dem Unternehmen, sondern dem privaten Bereich zugehörig ist (Urteile vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35 S. 49 f. und vom 31. Mai 2006 - BVerwG 8 C 2.05 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 37 Rn. 26; Beschluss vom 28. März 2012 - BVerwG 8 B 76.11 - juris Rn. 4).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ebenfalls geklärt, dass es nur auf im Eigentum des Unternehmens stehende Vermögensgegenstände ankommt und dass bei einem Einzelkaufmann wie hier - auch solche Grundstücke einbezogen werden können, die unter dem bürgerlichen Namen des Kaufmannes in das Grundbuch eingetragen sind (vgl. Urteil vom 20. November 1997 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1086/74 - BVerfGE 40, 101 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 und Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - BVerwG 8 B 87.08 - juris Rn. 1).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 und Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - BVerwG 8 B 87.08 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass in den Fällen der Anordnung der staatlichen Verwaltung des Unternehmens - wie hier - der Gegenstand der Schädigung bereits durch diese Maßnahmen bestimmt wurde und nicht etwa durch nachfolgende Schädigungsmaßnahmen (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 32).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 07.11.2001 - 6 B 55.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12
    Eine für die Entscheidung der Vorinstanz nicht maßgebliche Rechtsfrage kann die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO regelmäßig - und so auch hier - nicht rechtfertigen (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 7. November 2001 - BVerwG 6 B 55.01 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 23 S. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2008 - 8 B 87.08

    Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes bei einer nur zeitweisen Unmöglichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 und Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - BVerwG 8 B 87.08 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 05.08.2010 - 5 B 10.10

    Begründetheit einer Anhörungsrüge infolge einer bloßen Nichterwähnung einzelner

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12
    Nur wenn im Einzelfall besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass dies nicht der Fall ist, ist der Beteiligte in seinem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO verletzt (stRspr, vgl. Beschluss vom 5. August 2010 - BVerwG 5 B 10.10 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 8 B 76.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Verfahrensfehler; Verfahrensrüge;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12
    Diese währt so lange fort, bis eine eindeutige Festlegung ergibt, dass der Vermögensgegenstand nicht mehr dem Unternehmen, sondern dem privaten Bereich zugehörig ist (Urteile vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35 S. 49 f. und vom 31. Mai 2006 - BVerwG 8 C 2.05 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 37 Rn. 26; Beschluss vom 28. März 2012 - BVerwG 8 B 76.11 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 58.11

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für ein aus Einzel- und

  • BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 2.05

    Unternehmen; Unternehmensteil; Einzelkaufmann; Zweckbestimmung; Anmeldung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht